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Lizenzfrei, „gemafrei“, gemeinfrei: Der Unterschied erklärt

Lizenzfrei heißt einmal zahlen, „gemafrei“ betrifft nur die GEMA, gemeinfrei heißt Schutz abgelaufen. Was jeder Begriff abdeckt und was die Aufnahme ändert.

Von Paul Lorenz · · Aktualisiert · 8 min

Cellisten bei einer Studioaufnahme, Mikrofone vor den Instrumenten

Drei Wörter, die im Netz ständig durcheinandergehen, und hinter jedem steckt eine ganz andere Aussage. Wer sie verwechselt, landet mit Musik im Video, die er gar nicht nutzen darf.

Lizenzfrei, „gemafrei“ oder gemeinfrei: Was bedeutet was?

Lizenzfrei beschreibt, wie du zahlst. „Gemafrei“ beschreibt, wer die Rechte wahrnimmt. Gemeinfrei beschreibt, ob überhaupt noch Rechte bestehen. Nur bei gemeinfreier Musik gehört die Komposition niemandem mehr.

BegriffWas du zahlstWas geschützt bleibtTypisches Risiko
Lizenzfrei (Royalty Free)Einmalige LizenzgebührKomposition und Aufnahme, beides beim AnbieterLizenzumfang enger als gedacht (Kunden, TV, Werbung)
„Gemafrei“Hängt vom Anbieter abAlles; die Rechte nimmt der Urheber selbst wahrNachweis gegenüber der GEMA fehlt, Umfang unklar
GemeinfreiNichts für die KompositionDie konkrete Aufnahme, Bearbeitung oder AusgabeGeschützte Einspielung einer freien Komposition genutzt
Creative CommonsMeist nichtsAlles; du bekommst eine Lizenz mit BedingungenNamensnennung vergessen, NC oder ND übersehen
„Kostenlos“NichtsAlles, was der Uploader gar nicht besaßKein Nachweis, wenn Anspruch oder Abmahnung kommt

Was heißt lizenzfrei bei Musik?

Lizenzfrei ist die deutsche Übersetzung von „Royalty Free“ und ein etwas irreführendes Wort: Du brauchst sehr wohl eine Lizenz, du zahlst sie nur einmal. Danach fallen für die lizenzierte Nutzung keine weiteren Gebühren an, egal wie oft das Video läuft.

Die GEMA erklärt es in ihrem Merkblatt zu Royalty Free Music selbst: Lizenzfrei können auch Werke eines Komponisten sein, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Geklärt sind dann die Rechte an der fertigen Produktion, also das Recht, die Musik mit einem Film zu verbinden. Wird so ein Werk öffentlich wiedergegeben, etwa im Geschäft oder auf einer Messe, braucht der Betreiber trotzdem eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft.

Prüf vor dem Kauf deshalb immer drei Punkte: Deckt die Lizenz Komposition und Aufnahme ab? Gilt sie für deine Nutzung (Kundenprojekt, Werbung, TV)? Bekommst du einen schriftlichen Nachweis?

Was bedeutet „gemafrei“ wirklich?

Nach der Definition der GEMA ist „GEMA-freie Musik“ Musik von Komponisten, die keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind. Für die Wiedergabe solcher Werke braucht es keine GEMA-Lizenz, weil der Urheber seine Rechte selbst wahrnimmt.

Zwei Haken hat der Begriff:

  • Die GEMA-Vermutung. Die GEMA vertritt über Gegenseitigkeitsverträge nahezu das Weltrepertoire. Deshalb gilt: Wer behauptet, bei einer öffentlichen Nutzung keine GEMA-Musik gespielt zu haben, muss das belegen, mit Komponist, Titel und Verlag. Die GEMA spricht von einer tatsächlichen Vermutung; für bestimmte Auskunftsansprüche verankert § 48 VGG zusätzlich eine gesetzliche Vermutung zugunsten der Verwertungsgesellschaften.
  • „Gemafrei“ sagt nichts über dein Video. Ob du eine Aufnahme mit Bild verbinden darfst, hängt von Sync- und Masterrechten ab, nicht vom GEMA-Status. Im Markt wird „gemafrei“ außerdem oft lose für „ohne zusätzliche GEMA-Gebühr auf die Lizenz“ verwendet, was etwas anderes ist.

Ausführlich erklären wir den Begriff, seine Schwächen und die Lage in Österreich und der Schweiz in unserem Ratgeber Gemafreie Musik: Was der Begriff wirklich bedeutet.

Wann ist Musik gemeinfrei, und warum zählt die Aufnahme?

Eine Komposition wird 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers gemeinfrei, gerechnet ab dem Ende des Todesjahres (§§ 64, 69 UrhG). Die Aufnahme hat eigene Rechte mit eigener Frist.

Ein Musikstück im Video besteht rechtlich aus zwei Ebenen:

  • Die Komposition (Melodie, Harmonie, Text) gehört Komponist, Texter und Verlag. Beethoven starb 1827, seine Werke sind längst gemeinfrei.
  • Die Aufnahme gehört dem Tonträgerhersteller, die Musiker haben Leistungsschutzrechte daran. Beide erlöschen 70 Jahre nach Erscheinen des Tonträgers (§ 85 Abs. 3 und § 82 UrhG). Eine Beethoven-Einspielung, die 2019 erschienen ist, bleibt also bis Ende 2089 geschützt.

Deshalb ist „das Stück ist doch gemeinfrei“ bei Klassik, Volksliedern und Weihnachtsliedern ein Trugschluss, sobald du eine fremde Aufnahme nutzt. Mehr dazu in kostenlose klassische Musik für Videos und am Beispiel Volksmusik in Ist Volksmusik gemafrei?

Was gilt bei Creative Commons und „kostenloser“ Musik?

Alle sechs Standard-Lizenzen von Creative Commons verlangen eine Namensnennung (BY). Die weiteren Kürzel setzen Bedingungen, die im Video schnell verletzt sind:

  • SA: Bearbeitungen müssen unter derselben Lizenz weitergegeben werden.
  • NC: nur nicht-kommerziell. Gesponserte Videos, Werbung und Kundenprojekte fallen meist heraus.
  • ND: keine Bearbeitungen. Schneiden oder Kürzen auf Bildlänge kann schon kritisch sein.
  • CC0 ist die Ausnahme: Der Urheber verzichtet auf seine Rechte, eine Namensnennung ist nicht nötig.

Bei „kostenloser“ Musik ohne klare Lizenz fehlt dir im Ernstfall schlicht der Beleg. Warum das teuer werden kann, zeigen wir in versteckte Kosten von Royalty-Free-Musik.

Wo spielt die GEMA trotz Lizenz noch eine Rolle?

Bei der öffentlichen Wiedergabe und bei Sendungen. Läuft dein Video im Laden, in der Gastronomie, im Fitnessstudio, auf einer Messe oder auf einem öffentlichen Bildschirm mit Ton, braucht der Betreiber eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft: GEMA in Deutschland, AKM in Österreich, SUISA in der Schweiz. Bei TV- und Radioausstrahlungen meldet der Sender die Musik per Cue Sheet; der Lizenzgeber liefert die Angaben dazu.

Wie passt Artyfile in diese Begriffe?

Artyfile ist lizenzfrei im wörtlichen Sinn: einmal zahlen, dauerhaft nutzen. Artyfile Basic kostet 29,90 € einmalig pro Track und umfasst Sync- und Masterrechte zusammen, weltweit und zeitlich unbegrenzt, für eigene Projekte und Kundenprojekte. Dazu bekommst du die WAV-Datei, eine PDF-Rechnung und ein PDF-Lizenzzertifikat als Nachweis.

Was du dazu wissen solltest:

  • GEMA: Artyfile ist bei der GEMA registriert und verwaltet Sync- und Masterrechte direkt. Auf die Lizenz selbst fällt deshalb keine zusätzliche GEMA-Gebühr an. Die öffentliche Wiedergabe regelt der Betreiber separat, wie oben beschrieben.
  • YouTube: Artyfile registriert den Katalog in Content ID mit Monetarisierungsrichtlinie. Ein Anspruch kann erscheinen; er ist kein Copyright-Strike. Bei Basic fließen die für die Musik beanspruchten Werbeerlöse an Artyfile.
  • Aufnahmen: Artyfiles Orchesterkatalog wird von erstklassigen Ensembles und Musikern in erstklassigen Studios wie den Abbey Road Studios eingespielt, darunter das London Symphony Orchestra mit Paul Lorenz’ Violinkonzert Nr. 2. Alles ist echt eingespielt, nie KI-generiert.
  • Eigentum: Mit der Limited Edition, 69,90 € pro 1 % Master-Anteil, besitzt du einen nummerierten Anteil an der Aufnahme und bist an Streaming-, Content-ID- und Drittlizenz-Erlösen beteiligt. Die Erlöse hängen von der Nutzung ab und können null sein.

Fazit

Lizenzfrei ist ein Zahlmodell, „gemafrei“ eine Aussage über die GEMA, und gemeinfrei betrifft viel öfter die Komposition als die Aufnahme, die du tatsächlich hörst. Für dein Video zählt am Ende eine Lizenz, die Komposition und Master abdeckt, deine Nutzung nennt und dir einen Nachweis gibt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen lizenzfrei und „gemafrei“?+

Lizenzfrei (Royalty Free) beschreibt ein Zahlmodell: Du kaufst einmal eine Lizenz und zahlst keine Gebühr pro Nutzung. „Gemafrei“ beschreibt nach der Definition der GEMA Werke von Urhebern, die keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind. Lizenzfreie Musik kann laut GEMA auch von GEMA-Mitgliedern stammen; dann bleibt etwa die öffentliche Wiedergabe lizenzpflichtig.

Wann ist Musik gemeinfrei?+

Eine Komposition wird in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers gemeinfrei, gerechnet ab Ende des Todesjahres (§§ 64, 69 UrhG). Die Aufnahme ist davon unabhängig geschützt: Rechte des Tonträgerherstellers und der ausübenden Künstler erlöschen 70 Jahre nach Erscheinen des Tonträgers (§§ 85, 82 UrhG).

Darf ich eine gemeinfreie Komposition einfach ins Video legen?+

Die Komposition ja, eine fremde Aufnahme davon in der Regel nicht. Eine 2019 erschienene Einspielung einer Beethoven-Sinfonie ist bis Ende 2089 geschützt. Du brauchst also eine lizenzierte Aufnahme oder musst das Stück selbst neu einspielen.

Ist lizenzfreie Musik frei von Urheberrecht?+

Nein. Lizenzfreie Musik ist urheberrechtlich geschützt; der Rechteinhaber erlaubt dir die Nutzung gegen eine einmalige Zahlung. Frei von Urheberrecht ist nur gemeinfreie Musik oder Musik, deren Urheber sie ausdrücklich freigegeben hat, etwa mit CC0.

Brauche ich bei Creative-Commons-Musik eine Namensnennung?+

Bei allen sechs Standard-Lizenzen von Creative Commons ja, denn alle enthalten das Element BY. NC schließt kommerzielle Nutzung aus, ND verbietet Bearbeitungen. Nur CC0 überführt ein Werk ohne Namensnennungspflicht in die Gemeinfreiheit.

Wie ordnet sich Artyfile in diese Begriffe ein?+

Artyfile lizenziert Sync- und Masterrechte direkt: einmalig 29,90 € pro Track (Basic), weltweit und zeitlich unbegrenzt. Artyfile ist bei der GEMA registriert; auf die Lizenz selbst fällt keine zusätzliche GEMA-Gebühr an. Die öffentliche Wiedergabe, etwa im Laden oder auf einer Veranstaltung, regelt der Betreiber separat mit der Verwertungsgesellschaft.

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