Gemeinfreie Musik: Was 2026 frei ist und was nicht
Gemeinfreie Musik ist Musik, deren Urheberrecht abgelaufen ist: Jeder darf sie ohne Erlaubnis und ohne Gebühr spielen, bearbeiten und aufnehmen. In der EU wird eine Komposition 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers frei, 2026 also die Werke von Komponisten, die bis 1955 gestorben sind. Eine Aufnahme ist davon getrennt geschützt, 70 Jahre ab Veröffentlichung. Deshalb ist „Stille Nacht“ frei, die Aufnahme, die du auf Spotify hörst, aber nicht.
Zwei Rechte: Werk und Aufnahme
Die Komposition (Melodie, Harmonie, Text) gehört dem Komponisten und dem Textdichter bzw. ihrem Verlag. Sie wird gemeinfrei, wenn der zuletzt verstorbene Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist.
Die Aufnahme ist eine konkrete Einspielung. Interpreten und Tonträgerhersteller haben daran ein eigenes Leistungsschutzrecht, in der EU 70 Jahre ab Veröffentlichung. Eine neue Aufnahme eines 300 Jahre alten Werks ist also jahrzehntelang geschützt.
Bearbeitungen eines freien Werks (ein neues Arrangement, eine Notenedition, eine Übersetzung des Texts) können eigene Rechte haben, und eine solche Fassung kann auch bei der GEMA registriert sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Fassung, die du verwendest.
Wann Musik gemeinfrei wird (Stand 2026)
| EU, Schweiz, UK | USA | |
|---|---|---|
| Komposition | 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers; 2026 frei: gestorben bis 1955 | Erstveröffentlichung bis 1930 frei; danach 95 Jahre ab Veröffentlichung bzw. Lebenszeit plus 70 Jahre |
| Aufnahme | 70 Jahre ab Veröffentlichung; vor 1963 veröffentlichte Aufnahmen frei | Veröffentlichung bis 1925 frei |
| Volkslieder, traditionelle Melodien | Melodie frei; Bearbeitung und Aufnahme geschützt | Melodie frei; Bearbeitung und Aufnahme geschützt |
Neu gemeinfrei seit dem 1. Januar 2026
- USA, Kompositionen von 1930: „I Got Rhythm“ und „Embraceable You“ (George und Ira Gershwin), „Georgia on My Mind“ (Hoagy Carmichael), „On the Sunny Side of the Street“, „Body and Soul“, „Just a Gigolo“.
- USA, Aufnahmen von 1925: „The St. Louis Blues“ von Bessie Smith mit Louis Armstrong, „Sweet Georgia Brown“ von Ben Bernie, „Fascinating Rhythm“ vom Paul Whiteman Orchestra, „Nobody Knows the Trouble I’ve Seen“ von Marian Anderson.
- EU und UK: die Werke von Komponisten, die 1955 gestorben sind, etwa Arthur Honegger („Pacific 231“) und George Enescu (Rumänische Rhapsodien).
- Achtung, Ländergrenzen: In den USA frei heißt nicht in der EU frei. „Georgia on My Mind“ bleibt in der EU bis Ende 2051 geschützt (Carmichael starb 1981); bei „I Got Rhythm“ ist die Musik von George Gershwin (gest. 1937) in der EU frei, der Text von Ira Gershwin (gest. 1983) aber bis Ende 2053 geschützt.
Bekannte gemeinfreie Lieder
Werk = Komposition. Jede Aufnahme bleibt geschützt; wo Artyfile eine eigene Aufnahme hat, ist sie verlinkt.
| Lied | Herkunft | Status der Komposition | Aufnahme |
|---|---|---|---|
| Happy Birthday to You | Mildred J. Hill (gest. 1916) und Patty Hill (gest. 1946) | EU/UK: frei seit 2017. USA: ein Urteil von 2015 fand kein gültiges Urheberrecht am Text; seit 2016 als gemeinfrei behandelt. | Artyfile-Aufnahme ab 29,90 € |
| Jingle Bells | James Lord Pierpont, 1857 | Überall frei | Artyfile-Aufnahme ab 29,90 € |
| Stille Nacht | Franz Xaver Gruber und Joseph Mohr, 1818 | Überall frei | Artyfile-Aufnahme ab 29,90 € |
| Amazing Grace | Text John Newton (1779), traditionelle Melodie | Überall frei | Artyfile-Aufnahme ab 29,90 € |
| Auld Lang Syne | Robert Burns (1788), traditionelle Melodie | Überall frei | Artyfile-Aufnahme ab 29,90 € |
| Greensleeves | Traditionell, England, 16. Jahrhundert | Überall frei | Artyfile-Aufnahme ab 29,90 € |
| The Entertainer | Scott Joplin (gest. 1917), 1902 | Überall frei | — |
| Rhapsody in Blue | George Gershwin (gest. 1937), 1924 | EU/UK: frei seit 2008. USA: frei seit 2020. | — |
| Take Me Out to the Ball Game | Albert Von Tilzer (gest. 1956) und Jack Norworth (gest. 1959), 1908 | USA: frei. EU/UK: geschützt bis Ende 2029. | — |
| Georgia on My Mind | Hoagy Carmichael (gest. 1981) und Stuart Gorrell, 1930 | USA: frei seit 1. Januar 2026. EU/UK: geschützt bis Ende 2051. | — |
Gibt es gemeinfreie Aufnahmen?
Ja, aber nur sehr alte. In der EU und im Vereinigten Königreich sind Aufnahmen frei, die vor 1963 veröffentlicht wurden; in den USA Stand 2026 Aufnahmen, die bis 1925 veröffentlicht wurden. Sammlungen wie das Internet Archive (Great 78 Project) oder die National Jukebox der Library of Congress machen solche Aufnahmen zugänglich; der Lizenzstatus steht beim einzelnen Eintrag und gilt nicht automatisch weltweit.
Für Video und Werbung sind sie selten brauchbar: meist mono, mit Rauschen und Knistern. Und eine digital restaurierte Neuausgabe kann eigene Rechte tragen. Für eine moderne Aufnahme eines freien Werks brauchst du in der Praxis eine Lizenz.
Darf ich gemeinfreie Musik auf YouTube verwenden?
Die Komposition ja, eine fremde Aufnahme nein. Spielst du ein freies Werk selbst ein, gehört dir die Aufnahme. Nimmst du eine vorhandene Aufnahme, brauchst du die Lizenz ihres Rechteinhabers, auch wenn das Werk 300 Jahre alt ist.
Content ID kann trotzdem anschlagen. Labels registrieren ihre Aufnahmen gemeinfreier Werke, und die Erkennung verwechselt manchmal ähnliche Einspielungen. Ein Anspruch ist keine Urheberrechtsverwarnung; mit einer eigenen Aufnahme oder einer Lizenz kannst du ihn klären.
Ob ein bestimmtes Stück in deinem Fall frei ist, rechnet der Musik-Urheberrechts-Prüfer für dich durch.
Gemeinfreie klassische Musik
Bach, Mozart, Beethoven, Vivaldi oder Tschaikowsky sind als Kompositionen frei. Welche 116 Standardwerke das genau sind, mit Todesjahr des Komponisten, steht in der Rechtetabelle für gemeinfreie klassische Musik. Zu jedem gibt es eine Artyfile-Aufnahme, einmalig ab 29,90 € lizenziert, weltweit und unbefristet.
Reinhören: gemeinfreie Werke, lizenzierbare Aufnahmen

Kanon in D · Johann Pachelbel

Air auf der G-Saite · Johann Sebastian Bach

Vivaldi: The Four Seasons - Spring
Artyfile Orchestra
Die vier Jahreszeiten (Frühling · Herbst · Winter) · Antonio Vivaldi

Clair de Lune · Claude Debussy

In der Halle des Bergkönigs · Edvard Grieg

Amazing Grace

Greensleeves

Strauss: Blue Danube, Donauwalzer Intro
Artyfile Orchestra
An der schönen blauen Donau · Johann Strauss II
Häufige Fragen
Was ist gemeinfreie Musik?
Musik, deren Urheberrecht abgelaufen ist. In der EU ist eine Komposition 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers gemeinfrei. Jede Aufnahme ist davon getrennt 70 Jahre ab Veröffentlichung geschützt.
Welche Musik ist 2026 gemeinfrei geworden?
In der EU die Werke von Komponisten, die 1955 gestorben sind, etwa Arthur Honegger und George Enescu. In den USA die Kompositionen von 1930, etwa „I Got Rhythm“ und „Georgia on My Mind“, und die Aufnahmen von 1925.
Ist gemeinfreie Musik dasselbe wie lizenzfreie Musik?
Nein. Gemeinfrei heißt: kein Urheberrecht mehr. Lizenzfrei (royalty-free) heißt: geschützte Musik, für die du einmal zahlst statt pro Nutzung. Für lizenzfreie Musik brauchst du eine Lizenz, für gemeinfreie Kompositionen nicht.
Darf ich gemeinfreie Musik kommerziell nutzen?
Die Komposition ja, ohne Erlaubnis und ohne Gebühr. Für eine vorhandene Aufnahme brauchst du die Lizenz des Rechteinhabers, auch für Werbung. Eine eigene Einspielung darfst du frei nutzen.
Ist „Happy Birthday“ gemeinfrei?
Ja. In der EU seit 2017 (Patty Hill starb 1946). In den USA stellte ein Gericht 2015 fest, dass für den Text kein gültiges Urheberrecht bestand; seit 2016 wird das Lied als gemeinfrei behandelt. Jede Aufnahme bleibt geschützt.
Muss ich für gemeinfreie Musik GEMA zahlen?
Für eine gemeinfreie Komposition entstehen keine Urheberrechtsansprüche mehr. Eine Bearbeitung oder Aufnahme kann aber geschützt und bei der GEMA registriert sein, und öffentliches Abspielen einer geschützten Aufnahme regelt der Veranstalter wie üblich mit der GEMA.
Wo finde ich gemeinfreie Musik?
Noten gemeinfreier Werke findest du in Sammlungen wie IMSLP. Alte, gemeinfreie Aufnahmen im Internet Archive oder in der National Jukebox der Library of Congress. Für moderne Aufnahmen gemeinfreier Werke brauchst du eine Lizenz, etwa für die Artyfile-Aufnahmen.
Weiter: Musik-Urheberrecht prüfen · Gemeinfreie klassische Musik · Lizenzfrei oder gemeinfrei: der Unterschied
Quellen & Hinweis
- § 64 UrhG: Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod
- § 85 UrhG: Tonträgerhersteller, 70 Jahre ab Veröffentlichung
- Richtlinie 2011/77/EU: Schutzdauer für Tonaufnahmen
- Duke Center for the Study of the Public Domain: Public Domain Day 2026
- Internet Archive: Great 78 Project
- Library of Congress: National Jukebox
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026. Einzelne Länder weichen ab (z. B. Kriegsverlängerungen in Frankreich); im Zweifel das konkrete Land und die konkrete Fassung prüfen.